
Nein, in Österreich gibt es keine gesetzliche Pflicht, die Wohnung beim Auszug auszumalen. Das österreichische Mietrecht schreibt vor, dass normale Abnutzung durch das Wohnen vom Vermieter akzeptiert werden muss. Eine Ausmalklausel im Mietvertrag ist oft unwirksam, wenn sie dem Mieter einseitig aufgedrängt wurde.
Nur bei übermäßiger Beschädigung oder ortsunüblicher Wandfarbe kann der Vermieter das Ausmalen verlangen. Wer unsicher ist oder professionelle Hilfe braucht, kann sich an einen erfahrenen Maler Wien wenden, um Zeit und Streit zu sparen. In diesem Artikel erfahren Sie genau, wann Sie ausmalen müssen und wann nicht.
Was sagt das österreichische Mietrecht zum Ausmalen?
Das Gesetz verpflichtet Mieter nicht automatisch zum Ausmalen. Laut § 1109 ABGB müssen Sie die Wohnung im selben Zustand zurückgeben, wie Sie sie übernommen haben. Normale Abnutzung wie leichtes Vergilben oder kleine Gebrauchsspuren ist dabei erlaubt. Diese Abnutzung gilt durch die bezahlte Miete als abgegolten.
Der Vermieter kann also nicht einfach verlangen, dass Sie frisch streichen. Nur wenn im Mietvertrag eine wirksame Vereinbarung steht, kann eine Ausmalpflicht entstehen. Die Arbeiterkammer Wien bestätigt diese Rechtslage und bietet kostenlose Beratung für Mieter an.
Wann ist eine Ausmalklausel im Mietvertrag ungültig?
Eine Ausmalklausel ist ungültig, wenn sie dem Mieter einseitig aufgedrängt wurde. Das ist meistens der Fall bei vorformulierten Mietverträgen, die der Vermieter einfach vorlegt. Laut aktueller Rechtsprechung des OGH darf der Mieter durch solche Klauseln nicht benachteiligt werden. Im Zweifel lohnt sich eine Prüfung durch die Arbeiterkammer oder einen Anwalt.
| Klausel-Typ | Gültigkeit | Erklärung |
| Vorformulierter Standardvertrag | Ungültig | Dem Mieter einseitig aufgedrängt |
| Individuell ausgehandelt | Gültig | Beide Seiten haben zugestimmt |
| Mit Gegenleistung (z.B. 1 Monat mietfrei) | Gültig | Mieter erhält einen Ausgleich |
| Ohne Gegenleistung im Formularvertrag | Ungültig | Benachteiligt den Mieter |
In welchen Fällen muss ich trotzdem ausmalen?
Sie müssen ausmalen, wenn Sie die Wände übermäßig abgenutzt oder unüblich verändert haben. Das betrifft zum Beispiel Kritzeleien von Kindern, Brandflecken oder starke Nikotinverfärbungen. Auch wenn Sie die Wände in einer ortsunüblichen Farbe gestrichen haben, etwa Schwarz oder Neonfarben, müssen Sie den Originalzustand wiederherstellen.
Dezente Farben wie Pastellgrün gelten laut einem Urteil des Landesgerichts Wien als akzeptabel. Bei einer individuell ausgehandelten Klausel müssen Sie die gesamte Wohnung streichen, nicht nur beschädigte Stellen. Die Malerkosten pro Stunde in Wien variieren dabei je nach Aufwand und Anbieter erheblich.
Was passiert mit meiner Kaution, wenn ich nicht ausmale?
Der Vermieter darf die Kaution nicht einfach einbehalten, um das Ausmalen zu finanzieren. Die Kaution dient nur zur Deckung von echten Schäden oder Mietrückständen. Normale Abnutzung ist kein Grund für einen Abzug. Wenn der Vermieter trotzdem Geld einbehält, können Sie dieses zurückfordern.
Dokumentieren Sie den Zustand der Wohnung bei der Übergabe mit Fotos und einem Protokoll. Bei Streit hilft die Schlichtungsstelle oder die Arbeiterkammer Wien weiter.
Wie kann ich Streit mit dem Vermieter vermeiden?
Erstellen Sie bei Ein- und Auszug ein detailliertes Übergabeprotokoll mit Fotos. Dieses Protokoll ist im Streitfall Ihr wichtigster Beweis. Mit einer guten Vorbereitung können Sie teure Überraschungen und unnötigen Ärger vermeiden.
So schützen Sie sich vor Streit:
- Übergabeprotokoll erstellen – Dokumentieren Sie den Zustand bei Ein- und Auszug schriftlich
- Fotos machen – Fotografieren Sie alle Räume, Wände und eventuelle Schäden
- Mietvertrag prüfen – Lassen Sie die Ausmalklausel von der Arbeiterkammer checken
- Offen kommunizieren – Sprechen Sie vor dem Auszug mit dem Vermieter über seine Erwartungen
- Schriftlich festhalten – Vereinbaren Sie per E-Mail oder Brief, was gestrichen werden soll
- Beratung holen – Bei Unsicherheit hilft die Mietervereinigung oder ein Anwalt
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Muss ich beim Auszug immer die Wohnung ausmalen?
Nein, nur bei übermäßiger Abnutzung, ortsunüblicher Wandfarbe oder einer wirksam vereinbarten Klausel.
Ist eine Ausmalklausel im Mietvertrag immer gültig?
Nein, vorformulierte Klauseln in Standardverträgen sind meistens unwirksam.
Was zählt als normale Abnutzung?
Leichtes Vergilben, kleine Bohrlöcher und dezente Gebrauchsspuren durch normales Wohnen.
Kann der Vermieter wegen Ausmalen die Kaution einbehalten?
Nein, normale Abnutzung berechtigt nicht zum Einbehalt der Kaution.
Muss ich die Wände in der Originalfarbe streichen?
Nur wenn Sie eine ortsunübliche Farbe verwendet haben, wie Schwarz oder grelle Neonfarben.
Ich habe grüne Wände – muss ich weiß streichen?
Nein, dezente Farben wie Grün oder Pastelltöne gelten als akzeptabel und müssen nicht übermalt werden.
Wer zahlt das Ausmalen, wenn ich es doch machen muss?
Sie selbst, aber Sie dürfen die Arbeit selbst erledigen und müssen keinen Profi beauftragen.